Richtlinien für Waffensicherheit und -entwurf

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Dies sind die aktuellen Sicherheitsregeln, wie sie von der Early Medieval Alliance (UK) festgelegt wurden
und von Intermedieval und der Azincourt Alliance benutzt werden.

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WAFFEN KÄMPFEN  RÜSTUNG  BOGENSCHIESSEN SICHERHEIT  ERSTE HILFE  SCHIESSPULVER

  

Das Kommittee hielt sein zweites Treffen in Wolston, Warwickshire am 13. Februar 1998, (geleitet von Roger Lankford von der MCS, unterstützt von Eddie Hocking aus Harlech (stellvertretender Vorsitzender). Das Kommittee bestand aus 18 Delegierten aus den folgenden Mitgliedsgruppen der EMA, die mehr als 60% der EMA Mitglieder darstellen: Escafeld, Excalibur, Kings Commission of Array, Harlech Medieval Society, Medieval Combat Society (MCS). Thomas Lewis of St. Pierre und Swords of Albion. Gäste: Ein Delegierter von Crusade Signatea.

Das Ziel des Treffens war es, Regeln und Richtlinien zu definieren, mit denen die Mitgliedergruppen der EMA (in Verbindung mit den NAReS Gesundheits- und Sicherheitsregeln) einverstanden waren. Es war eine selbstregelnde Reaktion auf die sich ändernde Rolle des englischen Gesundheitssicherheitsrates (UK Health & Safety Executive, H&SE) in Bezug auf Reenactment und die Notwendigkeit, seine (H&SE) wachsenden Befugnisse anzusprechen.

Roter Text kann als offizielle Intermedieval Regeln angesehen werden, der Rest ist gesunder Menschenverstand.

WAFFEN: - 

Waffen (Nahkampf)  

1. Bauweise - Alle Waffen, die in Kämpfen benutzt werden, müssen zuverlässiger Herstellung stammen.  

2 Beschreibung - Alle im Kampf benutzten Waffen müssen stumpf sein. Die Waffenklinge sollte nicht dünner als 3mm sein, die einzige Ausnahme sind Dolche und Speerspitzenkanten, die 2mm dick sein dürfen. Alle Spitzen sollten auf eine Breite von 8mm abgerundet sein und müssen 3mm dick sein. 

3. Bezüglich des Gewichts: Waffen dürfen nicht unnötig schwer sein. Unnötige Dicke, Länge und Verzierung kann sehr schwere und gefährliche Waffen hervorbringen, die mit geringerer Wahrscheinlichkeit kontrollierbar sind.  

4. Keulen sollten maximal fünf Flegel haben, die je 3mm dick sein sollten.

5. Keulen sind nur im Einzelkampf bei beidseitigem Einverständnis beider Kämpfer, die damit Erfahrung haben, erlaubt. Es dürfen keine Stachel daran sein, und jedes Kettenglied muß verschweißt sein.  

Sicherheitsmaßnahmen  

6. Vor dem Betreten des Schlachtfeldes oder jedes Übungsgeländes muß jede Waffe von einem Sicherheitsoffizier geprüft werden.  

7. Scharfe und/oder spitze Waffen sind an den oben genannten Orten absolut verboten.  

8. Vor dem Gebrauch im Kampf muß jede Waffe gründlich geprüft werden. Es ist äußerst wichtig, alle Scharten und Beulen (oder Splitter and Holzschäften) zu beseitigen. Jede gesplitterte oder gebrochene Waffe muß sofort beiseite gelegt werden (wenn es beim Kämpfen passiert, muß sie sofort aus dem Kampfbereich entfernt werden).  

9. Die Waffen müssen sauber gehalten werden, d.h. ohne jede Art von Schmutz oder Rost. Farbe von einem angemalten Schild, die in einer Klinge hängen geblieben ist, wird als Schmutz angesehen, da sie eine Wunde infizieren kann. Aus demselben Grund müssen giftige Reinigungsflüssigkeiten vermieden werden.  

Alle Waffen über 18 inches, einschleißlich Äxte, Glaives, Bartäxte, & Keulen ?flanges sollten Schnittkanten von mindestens 3mm Dicke haben.

Jede Klingenwaffe von weniger als 18 Inch (46 cm) (einschließlich Speerspitzen) sollten eine Schnittkante von mindestens 1mm und keine scharfen Spitzen haben. Die Spitze jeder Waffe sollte etwa so abgerundet sein wie eine Bleistiftspitze und mit dem Hammer auf 3mm Dicke abgestumpft sein (wo es praktisch ist).
Essmesser (scharf) sollten in ihrer Scheide festgebunden sein und dürfen niemals mit aufs Schlachtfeld genommen werden.

Gebrochene Schwerter müssen sofort an einem sicheren Ort gebracht werden. Schwertränder müssen regelmäßig von Scharten befreit werden und rostfrei sein.

Scharfe Klingen sind auf dem Schlachtfeld nicht erlaubt.

Es gibt drei Gruppen der Waffenklassifizierung:

Klingenwaffen: Ein Schwert ist normalerweise über 46 cm lang, ein Dolch unter 46 cm lang.

Stumpfe Schlagwaffen: Äxte, Morgensterne, Flegel und Streitkolben (man ist übereingekommen, Waffen wie Morgensterne mit Ketten auf dem Feld nicht zu erlauben, da sie nur begrenzt kontrollierbar sind). Es wird geraten, mit dieser Art Waffen Schäfte aus Hickory zu benutzen und sie mit Leinöl zu behandeln.
NB: Hickory ist ein faseriges Holz, das normalerweise der Länge nach bricht bevor etwas absplittert, Esche splittert ab, was dazu führt, daß die Waffenspitze irgendwohin wegfliegen kann.

Stangenwaffen: man ist überein gekommen, Stangewaffen auf Schottische Lochaber und frühe Hellebarden zu begrenzen. Wenn jemand die Waffe wechselt, wird eine einjährige Übergangsphase veranschlagt, bis die Waffe beherrscht wird. Obwohl die Delegierten sich einig waren, daß sie lieber mehr Handwaffen sähen als Stangenwaffen, wurde darauf hingewiesen, daß manche Leute Stangenwaffen mögen.

KAMPFREGELN:

Individuelle Techniken sind wahrscheinlich das schwerste Thema, da jede Person eine andere Meinung davon hat, was gute Technik ist. Das Kommittee hat eine Technik diskutiert, die als "Fast Accurate Safe Technique" (FAST) bekannt ist, entwickelt in/von Escafeld und benutzt von Harlech, MCS und einigen Mitgliedern von Excalibur. Es handelt sich ganz einfach um vernünftiges Agieren und funktioniert nach dem Prinzp: wenn man weiß, in welchem Winkel der Schlag kommt, ist die Chance, davon verletzt zu werden, geringer. Excalibur gab einen sehr positiven Bericht von dramatisch verringerten Verletzungszahlen nach dem Wechsel zum Fast Accurate Safe Technique (FAST) System. Escafeld und MCS nannten ähnliche Beispiele. Mitgliedsgruppen werden angehalten, die Technik zu übernehmen.

Kopftreffer (für die Gruppen, die sie erlauben): ein vertikaler Abwärtsschlag auf die Mitte des Helms (ca. 12 Grad auf beiden Seiten der Mittellinie), ohne Wucht ausgeführt.

(Horizontale Kopftreffer und Aufwärtshiebe sind sehr gefährlich.)

Oberkörper nur bis zum Bizeps/Schild: als abwärts gewinkelter Hieb (etwa 45 Grad). Unterarme, Ellbogen, Hals und Schultergelenke sollten vermieden werden.

Oberschenkel bis zum fleischigsten Teil des Schenkel, als abwärts gewinkelter Hieb (zwischen 12 und 40 Grad). Becken und Gelenke sind zu vermeiden, genauso wie die gesamte Knieregion.

Für die Wade gilt dieselbe Bewegung wie für den Oberschenkel. Knie- und Knöchelgebiet soll vermieden werden.

Stöße sollten nur im Gürtelschnallenbereich angebracht werden. Dabei sollen Lendenbereich, Becken und Solarplexus vermieden werden.

Weitere zu vermeidende Körperteile: Gesicht, Knie, Ellbogen, Lendenbereich etc.

Die Einstellung (der Geist) sollte ein wichtiger Faktor in unserem Kampf sein. Schlechte Laune oder krampfhaftes Gewinnen wollen bewirkt oft, daß jemand anderes mit einer Verletzung dafür zahlt. Das können wir nicht akzeptieren! Schlag nur mit soviel Kraft zu, daß es überzeugend aussieht. Leute in Grund und Boden zu schlagen ist sinnlos.

Gruppenkampfteilnehmer sollten einen Kampftrainer aufstellen und ein strukturiertes Trainingsprogrammentwerfen. Es sollte so aufgebaut sein, daß jeder Kämpfer/Ritter gute Grundkenntnisse lernt und fähig ist, die meisten Waffen in seiner Gruppe zu führen. Schwertwaffen sollten vor dem Auftreffen mindestens 1 Meter (2 Meter wären besser) zum Zielpunkt schwingen.

Neulinge oder Mitglieder, die noch nicht ein einer Schlacht waren, sollten eine Schärpe o.ä. tragen, um andere darauf aufmerksam zu machen, vorsichtig mit ihnen umzugehen. Außerdem sollten sie unter der Fittiche eines "Kumpels" sein.

RÜSTUNG:

a.   Alle Rüstungen und Helme müssen aus Stahl sein, außer es gibt einen historischen Präzedenzfall (Lederrüstungen müssen gehärtet sein).

b.   Rüstungen und Helme, die für Kämpfe auf “Niveau 1” vorgesehen sind (siehe Teil VII - Kampfregeln) sollten nicht dünner als 1,2mm sein (wenn sie aus Stahl sind) oder 4mm (wenn sie aus Leder sind). 

c.   Rüstungen und Helme, die für Kämpfe auf “Niveau 2 und höher” vorgesehen sind, müssen aus Stahl und nicht dünner als 1,6mm sein. 

d.   Schienenrüstung kann für Kämpfe auf “Niveau 2 und höher” " benutzt werden, vorausgesetzt sie ist aus 4mm dickem Leder und 1,6mm dickem Stahl. 

e.   Leder mit Stahlverstärkung an Knien und Ellbogen ist nur bei Kämpfen auf “Niveau 1” erlaubt. 

f.   Kettenrüstungen sollten aus 1,6 mm dickem Stahldraht gemacht sein, mit Ausnahme der für “Niveau 1” gedachten, die aus mindestens 1,2 mm dickem Stahl sein sollten.

Die Versammlung einigte sich auf die automatische EMA Massenschlachtregel:

KEIN angemessener HELM - KEIN HANDSCHUH - KEIN KAMPF!

Schilde und kleine Rundschilde

g.   Schilde müssen so konstruiert sein, daß sie dem Schlagaufprall eines Streitkolbens aus dem 15. Jahrhundert standhalten müssen. 

h.   Sie können aus Holz und/oder Stahl sein, moderne Materialien können beim Bau benutzt werde, vorausgesetzt sie sind “unsichtbar”. 

i.   Schilde aus Holz müssen mindestens 9 mm dick sein und aus Stahl mindestens 2 mm, aber 2,5mm bei Kämpfen auf “Niveau 2 und höher” (siehe Teil VII - Kampfregeln). 

j.   Rundschilde aus Holz müssen mindestens 6 mm dick und aus Stahl mindestens 2 mm dick sein. 

k.   Schilde und Rundschilde müssen vor dem Kampf auch geprüft werden. Ränder und Verstärkungsbänder können gefährlich sein, wenn sie in schlechtem Zustand sind. Wenn nötig sind alle Scharten und Beulen (Metallränder und/oder Verstärkungsbänder und Schildfront), Splitter (hölzerne Schilde) und Risse (Lederkanten und Verstärkungen) zu entfernen. 

l.   Wenn ein Schild während einer Schlacht so schwer beschädigt wird, daß es als gefährlich angesehen werden kann, muß es vom Schlachtfeld entfernt werden.

Alle Gruppen einigten sich, zu versuchen alle Ersatzhelm zu Massentreffen mitzubringen, damit Mitglieder sie ausleihen können.

Die Versammlung beschloß daß es besser sei, EMA Mitglieder dazu zu bringen, besseren Kopf- und Handschutz zu haben, als Kopftreffer zu verbieten. Außerdem war man sich einig, daß eine offizielle Händlerliste gebraucht wird und daß man Mitglieder ermutigen sollte, alte Ausrüstung weiter zu verkaufen. Alle Mitglierder der EMA sollten ermutigt werden, passende Helme und Handschuhe zu beschaffen und zu benutzen. Stahlrüstung sollte mindestens 18gauge haben (NAReS empfiehlt 16 gauge), 4 mm dickes Leder ist bei nicht-EMA Schlachten in Ordnung, bevorzugt mit Stahlfutter. Wo immer es möglich ist, sollte Metall zusammen genietet werden. Aluminiumhelme sind generell nicht zulässig.

Handschuhe können aus Kette, Platte oder Leder sein, sie müssen einen Schlag über die Fingerknöchel aushalten können und ihn auf eine bloß schmerzhafte Erfahrung reduzieren.

Körperrüstung sollte passen und richtigen Schutz bieten, Rüstung, die wie gepolsterte Rüstung aussieht, es aber nicht ist, kann eine Verletzung durch falsch verstandene Unwissenheit hervor rufen.

 

Bogenschießen:

WAFFEN (LANGSTRECKE)  

Bögen und Armbrüste  

16. Bögen, mit denen auf Kämpfer geschossen wird, dürfen ein maximales Zuggewicht von 80 Pfund haben. 

17. Armbrüste, die zum selben Zweck benutzt werden, dürfen ein maximales Zuggewicht von 120 Pfund haben. 

18. Pfeile und Bolzen müssen große Federn und stumpfe Gummispitzen haben, die auf stumpfen Schaftenden angebracht sind. Sie sollten immer vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. 

Sicherheitsmaßnahmen 

19. Wenn Langstrecke geschossen wird, sollten Bogen- und Armbrustschützen so schießen, daß der Pfeil oder Bolzen so vertical wie möglich herunter kommt. Sie müssen jederzeit auf die Befehle ihres Bogenkapitäns hören und sie befolgen. 

20. Auf kurze Entfernung dürfen Bogen- und Armbrustschützen nur auf Kämpfer schießen, die von Schilden geschützt sind. 

SICHERHEIT:

Sicherheitsoffizier 

1. Jede Gruppe muß ihren eigenen Sicherheitsoffizier haben, der erfahren und gut mit den Inter-Medieval Kampfsicherheitsregeln vertraut ist. Jedoch sollten die Veranstalter eine bestimmte Anzahl von Sicherheitsoffizieren aufstellen mit der Aufgabe, alles nachzuprüfen ... wie es von ihrer Sicherheitsverpfichtung verlangt wird. 

2. Der Sicherheitsoffizier ist verantwortlich dafür, daß:     

   a. das Gelände, das Kampffeld und die doppelte Abgrenzung des Kampfgeländes geprüft wird,

b. kein Kämpfer ohne passenden Kopf- und Handschutz das Kampfgebiet betritt, 

c. die Waffen der Kämpfer, einschließlich des Helmfutters geprüft werden und sichergestellt wird,

      daß alle Rüstungen korrekt sind und passen,  

d. das Publikum außerhalb der doppelten Abgrenzung bleibt, 

e. die Ordner/Marschälle verständigt werden, wenn jemand durch die doppelte Abgrenzung kommt.  

Marschälle 

3. Die Marschälle sind dafür verantwortlich, daß:     

a. die Sicherheit der Kämpfer während eines Kampfes überwacht wird, 

   b. beschädigte oder zerbrochene Waffen vom Schlachtfeld entfernt werden, 

   c.   regelwidrige Kämpfe verhindert werden, 

   d. Kämpfer, die gefährliches Verhalten zeigen oder wiederholt die Regeln mißachten, vom Schlachtfeld entfernt werden,      

4. Marschälle sollten sich gut mit den Kampfsicherheitsregeln auskennen. Bei Schlachten oder Handgemengen sollte wünschenswerterweise auf etwa 24 Kämpfer ein Marschall kommen. Die Veranstalter ernennen die Marschälle. 

Richter 

5. Der Richter ist verantwortlich dafür:

a.      zu entscheiden, ob ein Treffer gut ist, das heißt:

1) ob er als 'Wunde' zählt,

2) ob er vorher von den Kämpfern festgelegte Zielgebiete getroffen hat.  

               b. einen Sieger festzulegen, wo im Fall von gleichem Können der Kämpfer, immer wieder Kämpfe unentschieden ausgehen. 

6. Der Richter sollte sich sehr gut mit den Regeln auskennen. 

7. Bemerkung: Der Marschall und der Richter können dieselbe Person sein. 

8. Wichtig: Die Entscheidung der oben genannten Offiziere ist gültig. Ein Kämpfer darf sie nie in Frage stellen.

Kampfgebiet  

1. Es muß eben sein, ohne Löcher, Felsen oder andere Behinderungen und groß genug, zwei Kämpfern genug Raum zu geben (etwa 18 m2 für jedes Paar). 

2. Es muß gut markiert und auf allen Seiten mit einer doppelten Abgrenzung versehen sein. Der Minimalabstand zwischen den Abgrenzungen sollte 3 Meter sein, allerdings sind 6 Meter geraten (es besteht immer die Möglichkeit, dass eine Waffe oder ein Teil davon, ins Pubikum fliegt). 

Publikum 

1. Das Publikum sollte immer höflich behandelt werden. Fragen zur Veranstaltung sollten freundlich beantwortet werden und andere Anliegen sollten an den Veranstalter weitergeleitet werden. 

2. Reenactor müssen immer vermeiden, auf Unhöflichkeit und Provokation von Seiten des Publikums zu reagieren. Wenn nötig, sollte die Polizei zu Hilfe gerufen werden. 

3. Das Publikum muß auf sicherem Abstand vom Kampfring oder Schießgebiet gehalten werden. Wenn eine Person aus dem Publikum ein Sicherheitsgebiet betritt, muß der Kampf oder das Schießen umgehend aufhören. 

4.Das Publikum sollte keine Waffe oder Gegenstand der living history ohne Erlaubnis und Aufsicht des Reenactors benutzen (die Folgen sollten jederzeit bedacht werden). 

5.Das Publikum muß gut darüber informiert sein, was passiert. Immerhin ist das Lehren durch Reenactment das Ziel aller Reenactor. 

Kämpfer     

1. Alle Kämpfer müssen die Kampf- und Sicherheitsregeln kennen und verstehen (wenn du unsicher bist… frag nach). 

2. Sie müssen von älteren Mitgliedern ihrer Gruppe ausreichend trainiert worden sein bevor sie an einem Kampf gegen Mitglieder anderer Gruppen teilnehmen.  

3. Sie müssen alle ihre Rüstungen und Waffen in gutem Zustand halten, das heißt, so, daß sie andere Kämpfer nicht verletzen. 

4. Sie müssen immer angemessenen Kopf- und Handschutz tragen. 

5. Sie müssen immer Anweisungen und Entscheidungen der Sicherheitsoffiziere, Marschälle und Richter zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. 

6. Sie müssen sich immer beherrschen können. Reenactmentkampf ist nicht echt - er soll Spaß machen und verlangt daher nach verantwortungsbewußtem Verhalten. 

7. Bevor sie einen Kampf beginnen und in Anwesenheit der Marschälle und/oder Richter müssen beide Kämpfer folgendes bestimmen: 

a. Das Niveau, auf dem sie kämpfen werden (siehe Teil VII, Kampfregeln),

b. die Ziele, auf die sie zu schlagen einwilligen,

c. die Rüstung, die sie tragen, indem sie die Dicke nennen,

d. die Waffen, mit denen sie kämpfen werden.  

7.  In erster Linie müssen sich die Kämpfer immer höflich verhalten. Den Gegner um jeden Preis besiegen zu wollen ist gefährlich - und außerdem völlig blödsinnig und absolut gegenläufig zu den Idealen der Ritterlichkeit und der Ethik des Reenactments. 

Die Sitten und Gebräuche der Gastgeber sollten immer beachtet werden.

Einzelne Mitglieder haben die gesetzliche Pflicht unter dem Health & Safety act, sich zu versichern, daß sie sich selbst oder andere nicht verletzen. Wir erinnern uns alle an eine Gelegenheit als jemandes gedankenloses Verhalten jemand beinahe ein Auge - oder schlimmeres - gekostet hätte.

Common techniques of combat will go a long way to elevating injuries at mass battles. Es wird den Mitgliedern nahegelegt, das F.A.S.T Konzept zu unterstützen; es macht es uns möglich, sicher zu kämpfen, ohne die speziellen Stile zu verlieren, die individuelle Gruppen identifizieren.

Alle Waffen sollten frei von Rost und Schmutz und Scharten abgefeilt sein. Waffen sollten nicht mit toxischen Reinigungsmitteln behandelt werden, das kann Wunden infizieren. Ebenso sollten Mitglieder regelmäßig ihre Tetanusimpfung auffrischen lassen.

Erste Hilfe:

Bei großen Veranstaltungen sollten professionelle Ersthelfer anwesend sein (Rotes Kreuz, Johanniter). Jede Mitgliedsgruppe sollte ihren Ersthelfer mit ihrem Erste Hilfe Koffer zur Registrierung schicken. Es wird empfohlen, daß Mitgliedsgruppen Aufzeichnungen über spezielle Gesundheitszustände ihrer Mitglieder haben, z.B. über Asthmatiker oder Diabetiker und ihre Medikamente im Erste Hilfe Koffer vorrätig sind. Außerdem sollte jeder Koffer einen Bolzenschneider enthalten, um schnellen Eingang in Ketten- oder Plattenrüstungen möglich zu machen und Klappmesser, um Leder schnell durchzuschneiden.
Wasser: Angemessene Wasservorräte auf dem Schlachtfeld sind äußerst wichtig, da man durchschnittlich einen halben Liter Flüssigkeit innerhalb einer Stunde Schlacht verdunstet.
Alkohol und Drogen:

Die Versammlung kam einstimmig zu folgender Aussage:

Illegale Drogen sind verboten,

Jeder, bei dem illegale Drogen gefunden werden, wird vom Geländer gewiesen. Jeder der vor einer Massenschlacht unter dem Einfluß von Alkohol/Drogen angetroffen wird, darf nicht an der Schlacht teilnehmen.

Schießpulverwaffen - Inter-Medieval Richtlinien 

ALLGEMEINES VORGEHEN  

  1. Dies ist das einzige “authorisierte Dokument” bezüglich des Gebrauchs von Feuerwaffenrepliken bei historischen Veranstaltungen, die von Inter-Medieval organisiert werden.
  2. Diese Regeln sind dazu da, Mitgliedern von Inter-Medieval bei der Nachstellung von Schießwettbewerben, Schlachten, Turnieren, etc. zu helfen.
  3. Diese Richtlinien stimmen mit den allgemeinen europäischen Regeln bezüglich des Gebrauchs von Feuerwaffen überein.
  4. Es wird festgelegt, daß das Jahr 1500 - das Ende des Mittelalters - ein “Basisjahr” für alle Repliken von Feuerwaffen ist. Die Feuerwaffe qualifiziert sich durch das Jahr/Jahrhundert, in dem sie in der Geschichte erschien, nicht das Jahr/Jahrhunder, in dem sie gebaut wurde.

(Der Sicherheitsoffizier entscheidet, “wann” ältere Waffen aus den Jahrhunderten 1300/1400 benutzt werden können).


  1. Feuerwaffen werden in zwei Kategorien eingeteilt, Rumpelfeuerwaffen und Schußwaffen.

(RUMPELFEUERWAFFE: Eine Feuerwaffe ohne echten Lauf, auf Rädern (->daher 'Rumpel') entworfen, um kleine vorgefertigte Sprengladungen abzuschießen).


(SCHUSSWAFFE: Eine echte oder nachgebaute Schußwaffe, fähig eine Kugel oder ein Geschoß abzuschießen).


  1. Verantwortlich für die Organisation des Schießens ist der Feuerwaffensicherheitsoffizier von Inter-Medieval und Personen, die er angeleitet und ermächtigt hat, wie es vom Beirat von Inter-Medieval empfohlen wird.

 

II

Regeln bezüglich der Ladung für Feuerwaffenrepliken

 

  1. Für das Schießen bei allen historischen Veranstaltungen erlaubt Inter-Medieval den Gebrauch von:

a)      Für Rumpelfeuerwaffen – Schießpulver oder Petarden.

(PATENTIERTE PETARDS: ein leichter Sprengstoffersatz, noramlerweise in Form von vorgefertigten Ladungen)

(SCHIESSPULVER: auch “Schwarzpulver” genannt, wird im allgemeinen für Feuerwaffen bei Reenactment Veranstaltungen benutzt)

b)     Für alle Schußwaffen - nur Schießpulver ist erlaubt!

  1. Schießpulver ist das einzige Material, das benutzt werden kann. Der Gebrauch von anderen Sprengstoffen ist höchst gefährliche und kann zu ernsten Verletzungen und sogar Todesfällen führen.
  2. Pulver sollte von einer sicheren Quelle kommen (wenn möglich patentiert und in der Originalverpackung oder von einer direkt nachweisbaren Herstellungsquelle). Wenn Personen oder Gruppen ihr eigenes Pulver benutzen wollen, muß der zuständige Inter-Medieval Waffensicherheitsoffizier, der entscheidet, ob er den Gebrauch erlaubt, das Pulver erst testen.
  3. Schießpulver darf nicht in Plastikbehältern aufbewahrt werden, (außer es sind versiegelte Originalbehälter eines Lieferanten aus England) oder in Glasbehältern, da die Möglichkeit der Selbstentzündung durch elektrostatisches Aufladen besteht. Holzbehälter sind erlaubt, wenn ihre Innenseite mit Kupfer oder Leder ausgeschlagen ist.
  4. Metallbehälter sollten frei von Rost und hermetisch zu verschließen sein, mit der Zeit kann ihre Innenseite mit Leder verkleidet oder mit Zink beschichtet werden.
  5. Alle Schießpulverbehälter müssen außer Reichweite von Feuer oder anderen Wärmequellen aufbewahrt werden.
  6. Eine Person sollte ernannt werden (ein “Pulvermeister”), der für diese Behälter zuständig ist. Wenn sie nicht benutzt werden und niemand ein Auge auf sie hat, sollten sie in einem Lager weggeschlossen werden (Kiste, Safe etc.). Der Pulvermeister sollte den Schlüssel für das Lager haben und dafür verantwortlich sein. Er darf keiner anderen Person den Schlüssel geben.
  7. Schießpulver, Munition und Zünder können am selben Ort aufbewahrt werden. Aber jedes muß in einem separaten Behälter sein.
  8. Schießpulver mit verschiedenem Körnigkeitsgrad müssen in getrennten Behältern aufbewahrt werden. Es ist verboten Pulver mit verschiedenem Körnigkeitsgrad zu mischen, z.B. grobes Schießpulder und feines Pulvder (für Verschlußladung). Feine Pulver für Verschlüsser erzeugen größeren Druck als grobes Pulver und kann gefährlich sein, wenn es versehentlich benutzt wird.
  9. Es ist verboten beim Laden, Schießen, Neuladen oder beim Tragen einer Waffe Feuer zu haben oder zu Rauchen (Zigaretten, Pfeifen).
  10. Handys und Funkgeräte sollten beim Umgang mit elektronischen Zündern (z.B. elektronisch gezündeten Petarden in Rumpelfeuerwaffen) benutzt werden.
  11. Schießpulver wird in 4 Kategorien aufgeteilt, die auf den Behältern mit dem Buchstaben “F” markiert werden:

a)      1F oder fg   (UK= G12) das gröbste Pulver, für die größten Kaliver und Kanonen.

b)      2F oder ffg  beliebtes, fein granuliertes Pulver, für Kaliber 0,45 und größer.

c)      3F oder fffg – das beliebteste, für kleine Feuerwaffen von einem Kaliber unter 0,45.

d)      4f oder ffffg(UK= G20) das am feinsten granulierte, für kleine Kaliber.

  1. Nach dem Schießen hinterläßt Schießpulver einen Kohlerückstand im Lauf. Es ist nötig, den Lauf nach jedem Schuß zu säubern. Schmutzige Läufe können ernste Unfälle herbeiführen. Es ist höchst gefährlich und verboten, Schießpulver direkt aus dem Behälter in den Lauf zu füllen. Spezielle Maßbehälter und Schaufeln, die nur aus Holz, Leder, Kupfer, Messing oder Bronze gemacht sein dürfen, sollten dafür benutzt werden.
  2. Werg (oder Wattierung um den Rückstau und das Geräusch zu verbessern) müssen aus natürlichem Material gemacht sein, wie im Mittelalter (Beispiel: Filz, Stoff oder ähnliche Materialien). Es ist verboten, synthetisches Material zu benutzen.
  3. Der Sicherheitsoffizier sollte alle Petarden für Rumpelfeuerwaffen genehmigen.
  4. Der Sicherheitsoffizier sollte alle Schießzubehör (Werkzeuge, Feuerwaffen, Kugeln, Zünder Maßbehälter, etc.) genehmigen.

III

 

Regeln bezüglich Feuerwaffenrepliken

 

Schußwaffen:

  1. Alle Schußwaffen sollten vom Hersteller attestiert (geprüft) sein und seine Markierung und die Aufschrift “Nur Schießpulver” deutlich sichtbar auf der Waffe vorweisen.
  2. Alle Schußwaffen sollten sauber und in gutem technischen Zustand sein. Es ist verboten, schmutzige, nasse oder beschädigte Waffen zu benutzen. Es sollte keinen Rost, keine Beschädigung oder verbogene Läufe geben.

Rumpelfeuerwaffen:

1.      Wenn sie selbstgebaut ist, muß sie vom Inter-Medieval Sicherheitsoffizier geprüft und genehmigt sein.

2.      Alle Rumplefeuerwaffen sollten sauber und in gutem technischen Zustand sein.

3.      Es ist verboten, schmutzige, nasse oder beschädigte Waffen zu benutzen. Es sollte keinen Rost, keine Beschädigung oder verbogene Läufe geben.

4.      Es ist verboten, eine Rumpelfeuerwaffe zu überladen (Beispiel: zwei Petarden für eine Ladung). Das kann in ernsten Unfällen enden.

 

IV

 

Regeln bezüglich der Organisation des Schießens

 

  1. Schießveranstaltungen (Wettbewerbe/Shows) sollten basierend auf internationalen, europäischen und örtlichen Regeln organisiert werden, z.B. spezielle Ordnungen und Regeln, die den Gebrauch von Feuerwaffen bestimmen (Beispiel: Ländern, die Probleme mit Terrorismus haben, haben normalerweise besondere Gesetze bezüglich des Gebrauchs und Transports von Sprengstoff und Feuerwaffen. Der Hauptveranstalter ist der Gastgeber der Veranstaltung und bestimmt vor der Veranstaltung mit dem Inter-Medieval Feuerwaffensicherheitsoffizier, wer an der Veranstaltung teilnehmen wird.
  2. Das Schießen von Rumpelfeuerwaffen sollte allgemeinen Sicherheitsregeln folgen:

a)      Es ist verboten, direkt auf eine Person oder ein Tier zu schießen. Schießen während Schlachten oder Belagerungen sollte in einem Winkel von 45º weg von ALLEN Personen und Tieren geschehen.

b)      Der Lauf sollte nach jedem Schuß gesäubert werden.

c)      Match - lock sollte nach jedem Schuß gesäubert werden.

d)      Der Schütze/die Kanone sollte sich auf ebenem Gelände befinden.

e)      Schießpulver und andere Schießmaterialien sollten mindestens 2 Meter vom Schützen entfernt sein.

f)        Es ist verboten, während des Schießens zu reden oder sich anderweitig ablenken zu lassen,  “außer wenn man neue Befehle über Sicherheitssituationen” weitergibt.

g)      Es ist absolut verboten, geladene oder ungeladene Feuerwaffen ohne Aufsicht zu lassen. Wenn ein Reenactor bemerkt, daß ein Mitglied des Publikums eine Feuerwaffe oder Sprengstoff in der Hand hat soll er – sofort - höflich darum bitten, es niederzulegen und falls nötig einen Sicherheitoffizier zuzuziehen. Mit so einer Person handgreiflich zu werden, kann zu ernsten Unfällen führen.

  1. Während des Schießens ist es verboten, vor der Schußlinie zu stehen. Das Puplikum sollte immer hinter der Sicherhietslinie sein.
  2. Nur nicht brennbares Material sollte zum Stopfen benutzt werden.
  3. Ein sicherer Schießabstand is normalerweise 10 Meter.
  4. Ein Eimer Wasser sollte immer in der Nähe sein, um Grasbrände zu löschen.
  5. Es ist verboten, in instabilen Ruinen zu schießen, die einstürzen könnten.
  6. Es ist verboten, auf Wasser oder harten Untergrund zu schießen. Dadurch kann die Kugel auseinander gerissen werden.
  7. Es ist absolut verboten, Objekte (Steine, Nüsse, etc.) in den Lauf einzuführen.
  8. Es ist nötig, alle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wenn man es mit Ladehemmung (wenn eine Ladung nicht losgeht) zu tun hat. Die kompetenteste Person sollte sich darum kümmmern (entsprechend der Sicherheitsregeln). 
  9. Vor dem Schießen muß geprüft werden, ob das Werg korrekt im Lauf plaziert ist. Versäumnis das Werg zu plazieren kann in geplatzten Läufen enden.
  10. Während des Ladens ist es absolut verboten, vor einem Lauf zu stehen. Die Feuerwaffe muß in die Richtung der geplanten Feuerlinie zeigen.
  11.  Im Fall von Unfällen oder Schäden muß immer der Sicherheitsoffizier zugezogen werden.
  12.  Der Sicherheitsoffizier muß zu jedem Unfall oder Schaden ein schriftliches Protokoll anfertigen, das alle Details enthält, die gebraucht werden, um zu erklären was passiert ist und zukünftige Störfälle zu vermeiden. 

 

 

Andere wichtige Sicherheitsmaßnahmen

(a)    Nur nicht brennbares Material sollte zum Stopfen benutzt werden.

(b)   Ein sicherer Schießabstand ist normalerweise 10 Meter.

(c)    Ein Eimer Wasser sollte immer in der Nähe sein, um Grasbrände zu löschen. 

(d)   Feuerwaffen sollten nur von Reenactorn bedient werden, die damit Erfahrung haben (Beiratsrepräsentanten der Mitgliedsländer müssen sicher stellen, daß nur ausreichend trainiertd Reenactor beim Inter-Medieval Sicherheitsoffizier zum Umgang mit Feuerwaffen registriert sind. Neue Schützen müssen dem Sicherheitsoffizier erst ihr Wissen über Schießvorgänge und Sicherheitsregeln und ihre Waffenfertigkeit demonstrieren, bevor sie an einer Veranstaltung teilnehmen..  

(e)    Geladene Feuerwaffen dürfen nie in Autos, im Lager oder zu Hause gelassen werden.

(f)     Niemals beim Schießen oder Umgang mit Feuerwaffen Alkohol trinken.

(g)    Im Fall irgendeines Problems wende dich an die kompetenteste Person.

 

Geschrieben von Tomasz Szajewski – PPSTLB - Polen

 

Letzte Änderung 30/03/05


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