"Die Satzung" der Azincourt Alliance

              
Ziel   Mitgliedschaft   Kostüm und Ausrüstung Beiträge   Das Kommittee
Sicherheit Versicherung Ausrüstung  Richtlinien  Jahreshauptversammlung

 

 

Ziel 

Das Ziel der Azincourt Alliance ist es, verschiedene Gruppen bei ihren Veranstaltungen zu koordinieren und dadurch die Besucher zu unterhalten und durch Demonstrationen des Lebens während des "hundertjährigen Krieges" circa 1337-1453, zu belehren.

 

Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft ist offen für alle Geschlechter und Altersgruppen, entsprechend der unten genannten Konditionen.

Alle Mitgliedsgruppen sollten ein so hohes Maß an Hingabe zeigen, wie es jedem einzelnen möglich ist.

Eine Person, die jünger ist als 14 Jahre, wird als konzessioniertes Mitglied geführt und wird mit dem 14. Geburtstag zum vollen Mitglied.

Alle konzessionierten Mitglieder müssen unter der Aufsicht ihrer Eltern/ ihres Vormunds stehen.

Die Azincourt Alliance behält sich das Recht vor, jeder Person ohne Rückgriff auf die Azincourt Alliance die Mitgliedschaft durch die Wahl des Kommittees oder die Anfrage von Mitgliedern zu verwehren oder zu entziehen.

Das Kommittee kann jede Gruppe oder jedes Mitglied jederzeit ausschließen, wenn es nötig ist. Beschwerden werden schriftlich oder mündlich entgegen genommen. Der Beschluß des Kommittees ist endgültig.

 

Kostüm und Ausrüstung 

Die Kontrolle des Erscheinungsbildes wird von Beratern überwacht, die von der Azincourt Alliance eingesetzt werden. Nur Waffen, Rüstungen, Ausrüstung, Heraldik und Kostüme die von den Beratern genehmigt wurden, dürfen getragen oder benutzt werden. Richtlinie: Ausrüstung und Kostüme sollten dem Stil entsprechen, der in Europa während der Periode benutzt oder getragen wurde, die als "der hundtertjährige Krieg" (1337-1453) bekannt ist.

 

Beiträge 

Beiträge, falls sie eingeführt werden, werden sich in einer  Höhe befinden, die vom Kommittee bei der Jahreshauptversammlung festgelegt werden. Dieser Betrag, der jährlich anteilig am 1. Januar jeden Jahres fällig wird, ist dazu gedacht, nur die laufenden Kosten der Azincourt Alliance zu decken.

Die Beitragshöhe wird jedes Jahr bei der Jahreshauptversammlung festgelegt.

Die Beiträge können in bar oder mit Scheck and die Azincourt Alliance gezahlt werden.

Ehrenmitglieder und konzessionierte Mitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

 

Das Kommittee 

Das Kommittee soll aus dem Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer bestehen. Das Kommittee kann jedes Mitglied oder jede Mitgliedsgruppe aussuchen, wie es ihm nötig erscheint.

Das Kommittee ist verantwortlich für die Verwaltung der Azincourt Alliance und soll sich nach Bedarf treffen.

Das Kommittee ist berechtigt, im Namen der Mitgliedsgruppen der Azincourt Alliance zu handeln.

Zwei Mitglieder des Kommittees stellen eine beschlußfähige Mehrheit bei einer Kommitteeversammlung dar.

Vorsitzender

Der Vorsitzende ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung und Repräsentation der Azincourt Alliance.

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende ist verantwortlich dafür, den Vorsitzenden angemessen zu vertreten ist und kann, wenn nötig, Unterstützung aktivieren.

Schriftführer

Der Schriftführer ist für die Unterhaltung des täglichen Schriftwechsels verantwortlich und soll auf alle Anfragen angemessen antworten.

 

Sicherheit 

Keine Mitgliedsgruppe oder Besuchergruppe darf ihren Mitgliedern erlauben, unter dem Einfluß von Alkohol oder verbotenen Rauschmitteln vor, während der Übung, oder während einer Präsentation die Azincourt Alliance zu repräsentieren.

Kämpfer dürfen nicht mit einer Ausrüstung kämpfen, die möglicherweise die Sicherheit beeinträchtigt; die vernünftige Kontrolle dessen obliegt dem bestellten Sicherheitsbeauftragten oder Marschall.

Kämpfer müssen genehmigten Kopf- und Handschutz tragen, der für die Kampfsituationen passend ist.

Mitgliedsgruppen und ihre Mitglieder sollten sich zu jeder Zeit auf verantwortungsvolle Weise benehmen während sie für die Azincourt Alliance agieren und sollten sich niemals in einer Art verhalten, die dem guten Ruf der Azincourt Alliance schadet.

Jedes Gruppenmitglied jeder oder Gruppenbesucher, der verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, sollte den Sicherheitsbeauftragten benachrichtigen, bevor er/sie an jedweder Demonstration teilnimmt und wird daraufhin registriert. Das Versäumnis, diese Information zu liefern, könnte bewirken daß diese Person nicht versichert ist, oder ihr nicht erlaubt wird, an zukünftigen Veranstaltungen Teil zu nehmen.

Jede Gruppe oder ihre Mitglieder, die illegale Rauschmittel nehmen, werden automatisch von der Vorführung und möglicherweise aus der Azincourt Alliance ausgeschlossen.

Diese Regeln ersetzen unsere Sicherheitsregeln nicht, sondern wirken mit ihnen zusammen.

 

Versicherung 

Die Azincourt Alliance sorgt wo anwendbar für die Bereitstellung einer geeigneten Haftpflichttversicherung.

 

Ausrüstung 

Jedwede persönliche Ausrüstung und Kostüme, die von Mitgliedsgruppen der Azincourt Alliance und ihren Gäste benutzt werden, sollten dem momentan erwarteten Standard der Azincourt Alliance entsprechen und vom entsprechenden Beauftragten auf Authentizität und Sicherheit geprüft sein.

 

Richtlinien 

Es wird von allen Mitgliedsgruppen der Azincourt Alliance erwartet, daß sie Rücksprache mit dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden halten, bevor sie irgendwelche Aktivitäten beginnen, die die Azincourt Alliance betreffen.

Wir hoffen, daß, falls jemand eine Beschwerde hat, die die Azincourt Alliance betrifft, er sie erst mit einem Kommitteemitglied bespricht, bevor er andere Maßnahmen ergreift.

 

Jahreshauptversammlung 

Einmal im Jahr, normalerweise bei der Veranstaltung der "Schlacht in Azincourt" oder zu einer anderen Zeit, die vom Kommittee beschlossen wurde (aber nicht später als 14 Monate nach der vorhergehenden Jahreshauptversammlung), beruft das Kommittee die jährliche Mitgliederhauptversammlung ein.

Eine außerordentliche Hauptversammlung kann vom Kommittee einberufen werden, oder durch eine schriftliche Anfrage (die das Ziel und die vorgeschlagenen Anträge der Sitzung enthält), die von mindestens sechs regulären Mitgliedsgruppen unterschrieben ist.

Satzungsänderungen können nur bei einer Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Hauptversammlung bewirkt werden, die entsprechend der Regeln einberufen und durchgeführt wird, die auch für die Jahreshauptversammlung gelten.

Eine Tagesordnung und Vorschläge für die Jahreshauptversammlung oder außerordentliche Hauptversammlung muß nicht später als 28 Tage vor dem geplanten Datum der Sitzung an die Mitgliedsgruppen verteilt worden sein.

Nur Mitgliedsgruppen, die falls anwendbar, ihre Beiträge vollständig gezahlt haben, sind bei einer Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Im Fall der Anwendbarkeit von Familienmitgliedschaften sind alle Familienmitglieder außer konzessionierten Mitgliedern stimmberchtigt.

Document Version 1.01

 

Letzte Änderung 08/10/04


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